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Das gilt es zu beachten

Titel des Gesetzes- und Verordnungsblatts der Landeskirche in Baden
Nicht selten werden Archivrechercheergebnisse veröffentlicht. Die Verordnung über die Benutzung des kirchlichen Archivgutes (Benutzungsverodnung - BenVO) vom 23.05.1989 (in: GVBl. 1989, S. 147-149) regelt dabei folgende verpflichtende Punkte:
  • Es sind die Persönlichkeits- und Urheberrechte sowie sonstige schutzwürdige Belange Dritter zu wahren (BenVO, § 5, Abs. 2 u. 3)
  • Nutzende übergeben nach der Veröffentlichung ihrer Arbeit, wenn sie unter wesentlicher Verwendung von Archivgut verfasst wurde, dem Landeskirchlichen Archiv unaufgefordert und kostenlos ein Belegexemplar (BenVO, § 10)
  • Reproduktionen von Archivgut dürfen nur mit Genehmigung des Landeskirchlichen Archivs veröffentlicht und weitergegeben werden (BenVO, § 16, Abs. 4)
  • Bei Veröffentlichungen und Reproduktionen ist der Nachweis (Archiv, Signatur) anzugeben (BenVO, § 16, Abs. 4)
  
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