Nicht selten werden Archivrechercheergebnisse veröffentlicht. Die
Verordnung über die Benutzung des kirchlichen Archivgutes (Benutzungsverodnung - BenVO) vom 23.05.1989 (in: GVBl. 1989, S. 147-149) regelt dabei folgende
verpflichtende Punkte:
- Es sind die Persönlichkeits- und Urheberrechte sowie sonstige schutzwürdige Belange Dritter zu wahren (BenVO, § 5, Abs. 2 u. 3)
- Nutzende übergeben nach der Veröffentlichung ihrer Arbeit, wenn sie unter wesentlicher Verwendung von Archivgut verfasst wurde, dem Landeskirchlichen Archiv unaufgefordert und kostenlos ein Belegexemplar (BenVO, § 10)
- Reproduktionen von Archivgut dürfen nur mit Genehmigung des Landeskirchlichen Archivs veröffentlicht und weitergegeben werden (BenVO, § 16, Abs. 4)
- Bei Veröffentlichungen und Reproduktionen ist der Nachweis (Archiv, Signatur) anzugeben (BenVO, § 16, Abs. 4)