Johanna Schauer-Henrich schrieb am 15.03.2016
Seit 01.01.2016 wird die Badische Oberrandheftung im Evangelischen Oberkirchenrat Karlsruhe nicht mehr verwendet. Stattdessen befindet sich seitdem die Standard-Zweifachlochung zum Zusammenhalten der Akten in Gebrauch.
Diese Meldung klingt zunächst eher unspektakulär, sofern sie überhaupt Aufmerksamkeit erregt. Betrachtet man jedoch die historischen Hintergründe, wird deutlich, was für einen Einschnitt der Abschied von der Badischen Oberrandheftung tatsächlich bedeutet.
Die Badische Oberrandheftung bezeichnet eine Art und Weise, Akten zu binden. Alle Blätter der Akte werden am linken oberen Rand im Abstand von ca. 4 cm zweifach gelocht und zwischen zwei stabilen Aktendeckeln mit Hilfe eines sogenannten Aktenstechers, eines Metallspießes, auf einer Schnur aufgefädelt. Auf der Rückseite des so entstandenen Bündels wird die Schnur durch einen speziellen Knoten, den Badischen Knoten gesichert. Zum Bearbeiten oder Erweitern der Akte wird dieser Knoten gelöst, zum Blättern in der Akte verhindert man durch Knüpfen eines Leseknotens (einer einfachen Schlaufe), dass Seiten herausrutschen.
Dieses Verfahren Akten zu bilden ist einfach, praktisch, mit geringen Materialkosten verbunden und einzigartig in Baden! Dort ist es nachweislich seit Anfang des 19. Jahrhunderts in Gebrauch. Der Geheime Rat Nikolaus Brauer beschreibt das Verfahren in einer Archivordnung von 1801, die er im Auftrag von Markgraf Carl Friedrich zu Baden und Hochberg erarbeitete. Vermutlich wurde diese Art der Aktenheftung aber bereits vorher in der Verwaltung der Badischen Markgrafschaft verwendet.
Seit dem 14. Jahrhundert fand Papier immer weitere Verbreitung in den Verwaltungsapparaten der verschiedenen Herrschaften. Und dieses Papier musste in irgendeiner Form geordnet und gelagert werden, um bei Bedarf darauf zurückgreifen zu können. Die gängige Praxis, Dokumente des Verwaltungshandelns stapelweise in Regalen oder Schränken zu lagern, brachte einen entscheidenden Nachteil mit sich: Eine lose Blattsammlung gerät leicht durcheinander. Einzelne Blätter können entnommen werden, die innere Ordnung der Dokumente kann verloren gehen. In Preußen löste man dieses Problem, indem man die Akten zusammennähte. Die Badener dagegen entwickelten die beschriebene Variante. Diese hatte auch den Vorteil, dass das Papier geschont und jedes Dokument vollständig und bequem lesbar blieb.
Die Badische Aktenheftung hat sich zum Teil bis heute gehalten, etwa bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe oder eben in Registratur und Archiv des Evangelischen Oberkirchenrats.
Warum heißt es jetzt also Abschied nehmen von der altbewährten Heftung? Und gibt es in Zeiten, in denen der Großteil der Kommunikation elektronisch geführt wird, überhaupt noch Papier, das vor dem Durcheinander bewahrt werden müsste?
Die Digital Natives werden verwundert den Kopf schütteln, aber es ist tatsächlich so: Noch immer dominiert in der täglichen Verwaltungsarbeit auf dem Gebiet der Badischen Landeskirche das Papier. Um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns zu dokumentieren, ist nach wie vor die Papierakte ausschlaggebend. Und das bedeutet, dass die Ordnung derselben immer noch Thema ist.
In der Handhabung hat sich die Badische Art zu Lochen und zu Fädeln inzwischen als doch recht umständlich und nicht mehr zeitgemäß erwiesen. Und so ist die Entscheidung getroffen worden: Akten werden künftig standard-gelocht.
Die Traditionalisten und Romantiker unter den Lesern möchte ich an dieser Stelle beruhigen: Im Archiv der Badischen Landeskirche bleibt die Badische Oberrandheftung selbstverständlich erhalten. In den Magazinen des Archivs lagern knapp 3000 laufende Meter Archivgut, der Großteil davon Akten, die in der beschriebenen Weise geheftet sind und dies auch bleiben werden.
Zum Weiterlesen:
Reform des badischen Archivwesens zwischen 1771 und 1803:
http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/53276/A%2020_John.pdf