Vor einem Besuch

 

... sollte eine Anfrage stehen.

Blick durch den Lesesaal zu den Aufsichtsplätzen
Blick durch den Lesesaal zu den Aufsichtsplätzen und zur Theke. Hier werden Sie bei einem Besuch empfangen.
Dies ist wichtig, um
- zu klären, ob wir das zuständige Archiv sind und welche Aktenüberlieferung Sie erwartet;
- sogleich Akten bestellen zu können;
- einen Termin zu vereinbaren.
Wer nicht selbst kommen kann, kann sich schriftlich mit seinem Anliegen an das Landeskirchliche Archiv wenden.
 
Der Benutzung von Archivalien geht ein Benutzerantrag (s. u.) voraus, der in der Regel vor Ort gestellt wird und bei dem ein Forschungsthema anzugeben ist. Mit ihm wird die Benutzungsverordnung sowie Gebührenordnung (s. u.) als verbindlich zur Kenntnis genommen. Außerdem werden das Thema der Arbeit und der Nutzungszweck angegeben und damit die Gebührenfrage beantwortet: Die Benutzung des Archivs für genealogische Zwecke sowie Reproduktionen sind prinzipiell gebührenpflichtig. Alle anderen Nutzungszwecke sind gebührenfrei.
Feste Zeiten für Aktenaushebungen gibt es nicht. Eine Vorbestellung von Archivalien ist erwünscht, aber nicht notwendig.
 
 

Benutzerantrag, Benutzungsverordnung und Gebührenordnung

Bei einem Archivbesuch ist ein
zu stellen, durch den die
sowie die Gebührenordnung (ArchBiGebO) vom 9.08.2022 verpflichtend zur Kenntnis genommen wird.
 

Recherchedienste

Sollten Sie eine Recherche nicht selbst durchführen können, können Sie auch durch eine Beauftragung eines Recherchedienstes zum Ziel kommen. Alle in der Liste
 genannten Personen kennen wir und können wir empfehlen.
Nennen Sie bei einer Kontaktaufnahme bitte unser Archiv und verhandeln Sie die Möglichkeiten und Optionen eines Auftrags.
 
  
Benutzerberatung, Sammlungen, Genealogie