Nachdem im letzten Blogbeitrag der Beginn der Probleme von Pfarrer Hans Bornhäuser mit Nationalsozialisten in Maulburg geschildert wurde, wird es nun um weitere Schwierigkeiten gehen, die ihn auch von anderer Seite erreichte. Denn der Konflikt ergriff noch weitere Teile der Kirchengemeinde, als einige Mitglieder des evangelischen Kirchengemeinderats und Kirchenausschusses Ende 1936 einen Beschluss unterschrieben, von ihren Ämtern zurückzutreten, da sie nicht länger mit Pfarrer Bornhäuser zusammenarbeiten wollten. Sie beschuldigten ihn, führende Persönlichkeiten der NSDAP zu kritisieren und dadurch das Vertrauen der Führung in Misskredit zu bringen. Der ehemalige Kirchengemeinderat Albert Haas hegte schon lange einen Groll gegen den Pfarrer: „Wenn ein Pfarrer wie Dr. Bornhäuser getan, die letzte Abstimmung über unseren Führer und Reichskanzler, als Schwindel erklärt, Reden von führenden Persönlichkeiten erstellt, von der Kanzel herab wieder weiter gibt, oder den Ausspruch tut: ‚Die heutige Zeit kommt mir vor, wie dem Führer die Zeit von 1921.‘ dann muss ich als Nationalsozialist weitere Mitarbeit mit solch einem Pfarrer unbedingt ablehnen.“
Der Kirchengemeinderat verweigert die Zusammenarbeit mit Pfarrer Bornhäuser
(Quelle: LkA KA, 044. Maulburg, Nr. 66)
Der Oberkirchenrat reagierte auf die Anschuldigungen und verteidigte die beiden Predigten des Pfarrers, die bei einigen Gemeindegliedern Anstoß gefunden hatten. Er erkannte darin keinen Anlass zur Beanstandung. Insbesondere wies der Oberkirchenrat daraufhin, dass die Vorwürfe, die in dem Beschluss vom 27. Dezember 1936 gegen den Pfarrer erhoben wurden, nicht gerechtfertigt seien. Der Oberkirchenrat bemühte sich, schriftlich die Wogen in Maulburg zu glätten und wieder zu einer arbeitsfähigen Kirchengemeindevertretung zurückzufinden. Schließlich zogen zwölf Mitglieder des Kirchengemeindeausschusses ihre Unterschrift zurück und entschieden sich, letzten Endes nicht von ihren Ämtern zurückzutreten. Pfarrer Bornhäuser begann nach dem Rücktritt eines Großteils der Mitglieder mit der Neubildung der kirchlichen Körperschaften. Trotzdem blieb der Druck auf den Pfarrer bestehen, besonders von Seiten des Ortsgruppenleiters Philipp.
Rückblickend äußerte Bornhäuser Bedauern darüber, dass er es nicht gewagt hat, so deutlich zu sprechen, wie es ein Martin Niemöller oder ein Paul Schneider und andere Amtsbrüder getan hätten, die dafür in Konzentrationslager kamen. Dennoch sei es ihm wichtig gewesen, nicht komplett zu schweigen und betonte in seinen Predigten den Angriff der Nationalsozialisten auf die gesamte biblische Botschaft. Bornhäuser selbst meinte auf der Landessynode im November 1980, dass ihm schnell bewusst geworden sei, dass die Existenz der Kirche durch das NS-Regime gefährdet wurde: „Weil […] die Kirche selbst bedroht und angegriffen wurde, waren wir mehr und mehr mit unserer eigenen Verteidigung beschäftigt und verloren den Blick für jene Minderheiten inmitten unseres Volkes, der der Vernichtungsangriff des Nationalsozialismus galt und die doch unsere Menschenbrüder und […] immer noch Glieder des Volkes waren, das Gott gewählt hat.“
Bornhäuser war der 26. Pfarrer zu Maulburg. Bedingt durch Kriegsdienst und Kriegsgefangenschaft, konnte er jedoch zehn Jahre lang seine Tätigkeit als Pfarrer am Ort nicht ausüben: 1939 wurde er zunächst als Kriegspfarrer eingezogen und größtenteils an der Ostfront eingesetzt. 1945 geriet Bornhäuser in russische Kriegsgefangenschaft, aus der er 1949 zurückkehrte. 1950 schließlich verließ Bornhäuser die Kirchengemeinde in Maulburg und wechselte als Pfarrer nach Schopfheim.
Im Konflikt mit dem NS – Teil 1
Jana Sänger schrieb am 19.02.2024
Die Zeit des Nationalsozialismus hinterließ nicht nur in großen Städten, sondern auch in kleinen Gemeinden wie Maulburg ihre Spuren. Im Mittelpunkt dieser historischen Sonderzeit stand der evangelische Pfarrer Dr. Hans Bornhäuser, der 1935 seine Pfarrstelle in Maulburg antrat und innerhalb kurzer Zeit in Konflikt mit den Nationalsozialisten geriet. Ersichtlich wird dies aus dem Archiv der Pfarrgemeinde Maulburg (VE 66), welches im Zuge des Projekts „Sicherung und Bearbeitung der Pfarrarchive“ bearbeitet wird.
In Maulburg angekommen, begab sich Bornhäuser zunächst zu dem zuständigen SA-Sturm nach Brombach, um seinen Austritt zu erklären. Angesichts seiner neuen, ihn ganz in Anspruch nehmende Tätigkeit als Pfarrer sei er nicht mehr dazu in der Lage, SA-Dienst zu leisten.
Kurze Zeit später gab der Pfarrer dann an Lehrkräfte der dortigen Volksschule und andere Gemeindemitglieder die Schrift „Wird der Jude über uns siegen“ von Adolf Schlatter aus, welche von den Nationalsozialisten auf die
Hans Bornhäuser 1958
(Quelle: LkA KA 2.00., Nr. 7896)
Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums gesetzt worden war. Diese Handlung rief umgehend das Interesse der lokalen Machthaber hervor. Die Verbreitung der Schrift wurde von Oberlehrer Kost und Ortsgruppenleiter der NSDAP, Alfred Philipp, höheren Stellen gemeldet. In der Folge erschien ein Gendarmeriewachmeister im Auftrag der Geheimen Staatspolizei, um Pfarrer Bornhäuser zu vernehmen.
Trotz der vermeintlichen Klärung der Angelegenheit ergriff Ortsgruppenleiter Philipp am 31. Januar 1936 eine ungewöhnliche Maßnahme. Gegen den Willen des Bürgermeisters und zweier weiteren Gemeinderäte erwirkte er einen Beschluss, der Pfarrer Bornhäuser den Zugang zu gemeindeeigenen Räumen für Männer- und Mütterabende versperrte. Die offizielle Begründung lautete: „Der Grund besteht in kirchenpolitischen Angelegenheiten, die gegen die Regierung gerichtet sind.“ Dennoch fand Bornhäuser einen Weg, die Männer- und Mütterabende weiterzuführen, indem er auf das Pfarrhaus auswich.
Doch der Konflikt dauerte an: Infolge einer Predigt vom „Tag der Kirche“ am 6. September 1936 und einem Bericht über die Christenlehre vom 18. Oktober desselben Jahres fühlte sich Bornhäuser durch den Ortsgruppenleiter Philipp öffentlich angegriffen. Dessen Äußerung endeten mit den Worten: „Und da gibt es noch Schmutzfinken, die von der Kanzel herunter die Männer unserer Regierung beschimpfen und unsere Frontsoldaten Feiglinge nennen! Pfui Teufel!! […] Und wenn sie uns Nationalsozialisten aus der Kirche hinausekeln, den Glauben an unseren Herrgott und an unseren Führer und an unser Deutschland, den können sie uns doch nicht aus dem Herzen reissen [sic]. Darum: Unserem Führer ein dreifaches Sieg Heil!“ Pfarrer Bornhäuser wandte sich infolgedessen an den Evangelischen Oberkirchenrat, da er sich durch diese Äußerung öffentlich gedemütigt fühlte und sich in seiner Arbeit beeinträchtigt sah. Der Oberkirchenrat erkannte in den fortlaufenden Angriffen gegen Pfarrer Bornhäuser eine systematische Planmäßigkeit. Die Äußerung des Ortsgruppenleiters reihe sich nahtlos an die zahlreichen Angriffe und Schmähungen an, die seit einiger Zeit gegen die Kirche und ihre Diener erhoben werden. Trotz dieser Positionierung des Oberkirchenrats wurde zur strengen Zurückhaltung aufgerufen, bis der Reichskirchenausschuss eine offizielle Stellungnahme abgegeben hat.
Aber der Konflikt mit den Nationalsozialisten in Maulburg sollte sich noch weiter fortsetzen. Fortsetzung folgt...
Von Bars und Bedenken
Jana Sänger schrieb am 29.01.2024
Aus Unterlagen des Dekanatsarchiv Mannheim, das sich im Evangelischen Oberkirchenrat Karlsruhe befindet (VE 83), geht hervor, dass sich das Evangelische Pfarramt des Stadtbezirks Jungbusch im Frühjahr 1954 an das Evangelische Dekanat Mannheim wandte. In einem besorgten Ton wurde der rasche Anstieg von Schenken und Bars in der Jungbuschstraße und Umgebung thematisiert. Die Pfarrei machte darauf aufmerksam, dass selbst seriöse Geschäftsleute mittlerweile Tanz- und Bierbars eröffnen würden, die in „grellrotem Licht“ „leichtsinniges Nachtgesindel“ jeglicher Art anzöge. Neben bereits neu errichteten Lokalen habe die Pfarrei gehört, dass weitere Bestrebungen dieser Art existierten. Besonders problematisch erachtete die Pfarrei, dass die Lokale im Jungbusch eine Musik- und Tanzerlaubnis bis 3 Uhr morgens hätten, was zu vermehrtem „Dirnenbetrieb“ führe. In diesem Zusammenhang wurde vor steigender Unsittlichkeit, wie vermehrter Unzucht, einer Ausbreitung der Geschlechtskrankheiten sowie der Verschwendungssucht gewarnt. Aufgrund dieser „wachsende[n] Demoralisierung von Alt und Jung“ bat die Jungbuschpfarrei das Evangelische Dekanat darum, beim Oberbürgermeister sowie beim Polizeipräsidenten hierzu vorstellig zu werden.
Sechs Jahre später wies Dekan Heinrich Schmidt in einem Schreiben an den Evangelischen Oberkirchenrat Karlsruhe auf die sittliche Verwahrlosung und gewerbliche Unzucht in Mannheim, die mittlerweile ein derartiges Ausmaß erreicht hätte, dass selbst Kriminalbeamte darüber berichteten und über die gesetzlichen Grundlagen klagten. Diese reichten nicht aus, um wirksam gegen die Missstände vorgehen zu können. Die Kriminalpolizei bat die beiden christlichen Kirchen folglich um Hilfe, etwas zur Gesinnung stärkerer gesetzlicher Grundlagen zu unternehmen. Dies führte schließlich zur Bildung einer Arbeitsgruppe von kirchlichen und polizeilichen Vertretern Mannheims, die am 4. Juli 1960 über „Prostitution und Dirnenunwesen“ beriet. Im Einzelnen wurde bemerkt, dass in der Gutemannstraße 150 Dirnen untergebracht seien, außerdem würden in der Stadt etwa 400 gemeldete und 200 nicht erfasste Dirnen wohnen. In mehreren Teilen der Stadt stütze sich diese Prostitution auf die Lokale. Verschiedene Maßnahmen wurden als Lösung für diese Situation vorgeschlagen wie beispielweise die Einführung der Arbeitspflicht für Mädchen und die vermehrte Gründung von Arbeitshäusern.
Im Mai 1962 stellte sich die evangelische Kirchengemeinde Mannheims erneut gegen die geplante Eröffnung eines weiteren Lokals, diesmal in der Nähe der Trinitatiskirche. Dekan Schmidt erhob stellvertretend gegenüber dem Polizeipräsidium Mannheim Einspruch gegen die Eröffnung einer neuen Gaststätte gegenüber dem Eingang der Trinitatiskirche. Zugleich protestierte er gegen die Nachtkonzession und Polizeistundenverlängerung.
Doch trotz des Widerstands triumphierte 1962 nach einem etwa zweijährigen Kampf ein Konzern gastwirtschaftlicher Betriebe, der die Genehmigung erhielt, ein neues Lokal zu eröffnen. Durch eine solche Eröffnung befürchtete die evangelische Kirche in Mannheim eine Zunahme an Prostitution sowie eine weit größere Lärmgestaltung als das bisher der Fall gewesen sei.
Im September 1963 schlossen sich das Evangelische Dekanat Mannheim und das Erzbischöfliche Stadtdekanat Mannheim zu einer gemeinsamen Aktion zusammen: Gemeinsam wandten sie sich in einem Schreiben an die Polizeidirektion, um ihre Ablehnung gegenüber der geplanten Eröffnung eines Lokals im Jungbusch zu bekunden. Dabei soll es sich um ein Lokal der Art gehandelt haben, wie es die Kirchen schon öfter beanstandet hätten. Sie versicherten, mit schärfsten Maßnahmen in der Öffentlichkeit gegen solche Vorhaben vorgehen zu wollen, und erwarten, dass die Mannheimer Polizei im Einklang mit christlichen Werten agieren sollte. Die Vertreter der Kirche waren sich sicher, dass die große Mehrheit der Mannheimer Bevölkerung nicht nur die Absicht einer solchen Lokalgründung aus Schärfsten ablehnt, sondern mit Überzeugung folgen werde, wenn sie von ihren Geistlichen zum Widerstand gegen die Duldung und Durchführung solcher Maßnahmen aufgerufen wird.
Ob der angedrohte Widerstand der Kirchen wirklich auf die Beine gestellt wurde, lässt sich anhand der verfügbaren Überlieferung leider nicht nachvollziehen.
Neuzugänge bei den badischen Ortsfamilienbüchern im Lesesaal des Evangelischen Oberkirchenrats
Michael Hallerberg schrieb am 15.01.2024
Eine für Genealog*innen besonders beliebte Quelle im Landeskirchlichen Archiv Karlsruhe sind die sogenannten „Ortsfamilienbücher“ oder „Ortssippenbücher“. Diese werden von Heimatforschern und -forscherinnen ehrenamtlich zusammengestellt und veröffentlicht. Darin enthalten sind die gesammelten Informationen aus den diversen Kirchenbüchern einzelner Kirchengemeinden mitsamt den jeweiligen Filialorten, sofern vorhanden. Inhaltlich sind diese Bücher alphabetisch nach den Familien geordnet, die vor Ort ansässig waren oder es immer noch sind. Artverwandt mit dieser Gattung sind ferner chronologische Abschriften aus originalen Kirchenbüchern einzelner Kirchen- und Pfarrgemeinden. Durch die Arbeit dieser engagierten Privatleute werden diese Quellen auch den Ahnenforschern bequem zugänglich gemacht, welche nicht über die Übung oder Kenntnisse verfügen, die Handschriften der Geistlichen aus den vergangenen knapp 500 Jahren lesen zu können.
Auf freiwilliger Basis erhält das Landeskirchliche Archiv in unregelmäßigen Abständen Belegexemplare dieser Veröffentlichungen von den Autor*Innen entweder im Buchformat oder als digitale Version zugeschickt.
Ortsfamilienbücher werden in unterschiedlichen Formaten im LkA KA abgegeben.
Quelle: Landeskirchliches Archiv Karlsruhe
So hat es der Zufall ergeben, dass im vergangenen November binnen weniger Tage gleich drei dieser Werke bei uns eingetroffen sind: Von Karl Ziegler, der gemeinsam mit anderen Zusammenstellern im Auftrag des Geschichtsvereins Markgräflerland e.V. gearbeitet hat, erhielten wir das „Ortsfamilienbuch Tegernau mit den Ortsteilen Demberg, Elbenschwand, Gresgen, Hohenegg, Holl, Langensee, Oberhäuser, Raich, Ried, Sallneck mit Ebigen und Schwand“ zuschickt. Es bildet die Ahnenreihen für diese Ansiedlungen aus dem Kleinen Wiesental im Zeitraum von 1612 bis 1870 ab. Brigitta Gerloff ließ dem Landeskirchlichen Archiv gleich zwei Belegexemplare zukommen. Zum einen handelt es sich um das „Familienbuch für die evangelische Gemeinde Dorf-Kehl und Sundheim“ für die Jahre 1861-1904 (in zwei Bänden) sowie zum anderen um Kirchenbuchabschriften der Evangelischen Kirchengemeinde in Legelshurst, welche in Zusammenarbeit mit Margit Dierenfeld entstanden sind. Beide Werke hat das Landeskirchliche Archiv im CD-Format zugeschickt bekommen.
Diese Werke stehen ab sofort den interessierten Familienforschern und -forscherinnen zur Einsichtnahme im Lesesaal des Evangelischen Oberkirchenrats in Karlsruhe zur Verfügung. Alle drei Veröffentlichungen sind auch in unsere Auflistung „Ortsfamilienbücher in der Präsenzbibliothek des Lesesaals“ aufgenommen, welche auf unserer Homepage zur Vorbereitung eines Besuchs heruntergeladen werden kann: Familienforschung Das Landeskirchliche Archiv bedankt sich ausdrücklich bei allen Personen, die an den Büchern auf dieser Liste mitgewirkt haben, für Ihr Engagement und ihre Arbeit!
„Ad Acta“ wird zu den Akten gelegt, das Schulungsangebot wächst aber weiter
Vivian Ritter schrieb am 08.01.2024
Durch den Rollout von Microsoft Teams innerhalb der kompletten Landeskirche, erweiterte das landeskirchliche Archiv 2020 sein Schulungsangebot. Neben 2-stündigen Fortbildungen zu verschiedenen Themen für Pfarramtssekretär*Innen, wurde auch die monatliche Fragestunde „Ad Acta“ angeboten. In dieser Runde konnten Sekretär*Innen ihre Fragen rund um die digitale und analoge Schriftgutverwaltung und die Archivierung von Unterlagen stellen. Trotz positiver Rückmeldungen, waren bei zwei Mitarbeitenden des Archivs häufig allein in dieser Runde. Daher wird „Ad Acta“ im Jahr 2024 nicht mehr angeboten.
Trotzdem sind wir weiterhin bemüht unser Schulungsangebot auszubauen und so viele Interessierte wie möglich zu erreichen. Daher werden wir am diesem Jahr damit beginnen ein Schulungsangebot nicht nur für Pfarramtssekretär*Innen, sondern auch für Dekanatssekretärinnen, Angestellte in den VSAs und EKVen und Pfarrstelleninhaber*Innen anzubieten. Die Termine finden Sie auf der archiveigenen Homepage oder auf der Homepage der Bildungskirche.