Ein Archiv dient der dauerhaften Aufbewahrung von archivwürdigen Unterlagen.
Als archivwürdig werden Dokumente dann bezeichnet, wenn sie das Wirken der Körperschaft abbilden, sie der Rechtssicherheit dienen, einen künstlerischen oder historischen Wert aufweisen oder für die kirchen- und ortsgeschichtliche Forschung relevant sind.
Hier finden Sie die Handreichungen zum Thema Findbuch und Archivraum.
Sollten Sie weitere Informationen zur Schriftgutverwaltung suchen, finden Sie diese unter der Rubrik Pfarramtsverwaltung.